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Spezialtalar und Sonderbehandlung

Veröffentlicht am 08.11.2018
in Ludwigsburger Kreiszeitung

Spezialtalar und Sonderbehandlung

Seit fünf Jahrzehnten ist es Frauen in
Württemberg erlaubt, als Pfarrerinnen eine
Gemeinde zu leiten. Doch auch nach
der Einführung der Frauenordination gab
es Unterschiede zwischen den Geschlechtern,
weiß die erste Pfarrerin, Heide Kast.
Es ist im Jahr 1956. Die Stuttgarter Abiturientin
Heide Kast hat einen Termin
beim Oberkirchenrat der Evangelischen
Landeskirche in Württemberg. Sie will es
genau wissen: Wenn sie sich für ein Theologiestudium
entscheidet, kann sie dann
danach auch als Gemeindepfarrerin arbeiten?
Schon seit 1904 war es Frauen erlaubt,
Theologie zu studieren, erinnert sich Kast.
„Meine Mutter, 1914 geboren, hatte bei
der ersten Theologin mit Examen in Württemberg
im Katharinenstift in Stuttgart
Religionsunterricht.“
Doch bis 1970 konnten Theologinnen
nur als staatliche Religionslehrerinnen,
Krankenhausseelsorgerinnen sowie in der
Frauen- und Mädchenarbeit angestellt
werden. Darauf hatte die Abiturientin allerdings
keine Lust. Sie wollte eine Gemeinde
leiten mit allen Aufgaben, die damit
verbunden sind.

 

Den "historischen" LKZ-Artikel zur Ordination von Heide Kast im Jahre 1970 finden Sie hier >>>

 


Den vollständigen Artikel finden Sie hier als Download

Ludwigsburger Kreiszeitung

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